Landtag beschließt Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes – richtiger Schritt für Umwelt und Landwirtschaft
Zum heutigen Beschluss des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes MV im Landtag erklärt der agrarpolitische Sprecher der Linksfraktion, Dirk Bruhn:
„Mit diesem Beschluss schaffen wir eine praxisgerechte Lösung für die Landwirtschaft und sichern zugleich den Schutz des Dauergrünlands. Dauergrünland ist unverzichtbar für Artenvielfalt, Klimaschutz und den Erhalt fruchtbarer Böden. Es speichert Kohlenstoff, schützt vor Erosion und bietet Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern, wo der Anteil an Dauergrünland vergleichsweise gering ist, bleibt sein Schutz für uns eine zentrale Aufgabe.
Wir haben uns bereits im Ausschuss klar für den Erhalt des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes ausgesprochen. Eine vollständige Abschaffung – wie sie von einigen gefordert wurde – hätte den Verlust von tausenden Hektar Grünland bedeuten können. Das wäre ein Rückschritt für den Naturschutz und den Klimaschutz. Mit der heutigen Entscheidung setzen wir ein Zeichen: Landwirtschaft und Umwelt gehören zusammen. Die Linksfraktion sieht den Beschluss als wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Agrarpolitik und fordert zugleich, die Förderung von Grünland und Weidetierhaltung weiter auszubauen.“
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf bringt wichtige Verbesserungen:
- Entlastung der Betriebe: Dauergrünland, das ab 2021 entstanden ist, kann künftig ohne Genehmigung wieder in Ackerland umgewandelt werden – nach vorheriger Anzeige bei der Behörde. Damit entfällt die bisherige Pflicht zum Umbruch nach fünf Jahren, die ökologisch unsinnig war.
- Rechtssicherheit für Investitionen: Nach dem Rückbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Ackerland darf dieses wieder als Acker genutzt werden.
- Klare Regeln: Der Begriff „Pflügen“ wird eindeutig definiert, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
