Kritik in der Anhörung – Sachverständige sehen Nachbesserungsbedarf

Jacqueline BernhardtJeannine RöslerPressemeldungen

Zur heutigen Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes M-V“ (Drs. 7/5440), erklären die finanz- und kommunalpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jeannine Rösler, sowie die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

Bernhardt: „Die Anzuhörenden äußerten sich durchweg kritisch zu der Regelanfrage beim Verfassungsschutz zur Überprüfung der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern für den richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst. Der Richterbund erhob sogar verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung. Bereits jetzt stünden den Dienstherren bei der Einstellung von Beamten umfangreiche Informationsrechte zu, wenn Anhaltspunkte für eine fehlende Verfassungstreue vorliegen. So könnten sie schon heute beim Bundeszentralregister um Auskunft bitten und auch beim Verfassungsschutz eine Anfrage starten.

Meine Fraktion teilt die Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahme. Die Anwärterinnen und Anwärter unter Generalverdacht zu stellen, ist völlig unangemessen – zumal es bisher in M-V in der Justiz nicht einen Fall gab, bei dem die Verfassungstreue in Frage stand.“

Rösler: „Die Anhörung hat erneut gezeigt, dass die Landesregierung ihre Möglichkeiten bei der Bewerbung um die klügsten und besten Köpfe für die Landesverwaltung nicht ausschöpft. Kritisch wurde vor allem das Höchstalter für eine Verbeamtung von maximal 40 Jahren gesehen. Es widerspreche dem Ziel, die Landesverwaltung als sehr attraktiv darzustellen, so etwa der Sachverständige des Deutschen Beamtenbundes (dbb). M-V lasse sich mit dieser Begrenzung viele gute und wichtige Bewerber durch die Lappen gehen. Die Höchstaltersgrenze gehöre abgeschafft oder wenigstens erheblich angehoben.

Die geplante Anhebung der Zulagen für besonders schwierige oder spezielle Aufgaben wurde zwar begrüßt, aber sie reiche bei weitem nicht aus. Diese Zulagen wurden seit vielen Jahren nicht angepasst. Die Inflation der vergangenen Jahre hat die bisher gezahlten Zulagen komplett entwertet. Meine Fraktion wird darauf dringen, dass hier nachgesteuert wird, bevor das Gesetz letztendlich verabschiedet wird.