Keine steuerliche Benachteiligung bei Kurzarbeit

Jeannine RöslerPressemeldungen

Zu Medienberichten, wonach Beziehern von Kurzarbeitergeld höhere Steuernachzahlungen drohen, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jeannine Rösler:

„Aufgrund der Corona-Pandemie beziehen derzeit etwa 10 Millionen Menschen in Deutschland Kurzarbeitergeld (KUG), in Mecklenburg-Vorpommern sind etwa 200.000 Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen. Sie sind auch hierzulande in der Pflicht, für das Jahr, in dem sie Kurzarbeitergeld beziehen, eine Steuererklärung zu machen. Dabei unterliegt das KUG dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dieser kann in etlichen Fällen dazu führen, dass das restliche Einkommen höher besteuert wird, als normal. So besteht die Gefahr, dass Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeitern am Ende des Jahres eine teils erhebliche Steuernachzahlung droht.

Eine derartige Ungleichbehandlung gilt es zu verhindern. Keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer dürfen steuerlich benachteiligt werden, nur weil sie Kurzarbeitergeld beziehen. Wir unterstützen daher die Forderung der Deutschen Steuergewerkschaft, den Progressionsvorbehalt für das KUG im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für das Steuerjahr 2020 auszusetzen. Das würde den Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeitern und außerdem auch den personell geschundenen Finanzämtern eine große Sorge nehmen.“