Jede zweite Neueinstellung im Land erfolgt befristet

Henning FoersterPressemeldungen

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Mögliche Auswirkungen des geänderten Teilzeit- und Befristungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drs.: 7/4156) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Für viele Beschäftigte sind befristete Arbeitsverträge nach wie vor bittere Realität. Befristungen verhindern gute Arbeit, denn sie erschweren eine verlässliche Lebensplanung. Sie sind zudem ein legales Instrument, Arbeitsrechte gezielt zu umgehen und auszuhebeln. So benötigen Unternehmen keinen Kündigungsgrund und sparen sich lange Prozesse und Kosten. Befristungen erschweren auch die betriebliche Interessenvertretung. Wer um den nächsten Vertrag bangt, wird sich seltener zu Wort melden und kann den Betriebsrat und die Gewerkschaft kaum offen unterstützen.

Es gibt berechtigte Sachgründe für einen befristeten Vertrag. Bei Krankheit, Mutterschaftsurlaub oder plötzlichem Ausfall muss der Arbeitgeber den Personalengpass überbrücken. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz geht jedoch weit über diese Gründe hinaus. Daher bleibt es für uns bei der Forderung, insbesondere die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung endlich zu streichen.“

Hintergrund: Die Anzahl befristeter Arbeitsverträge ist von 94 300 im Jahr 2017 auf 92 100 im Jahr 2018 gesunken. Im gleichen Zeitraum stieg jedoch die Zahl der Befristungen bei Neueinstellungen von 45 Prozent im ersten Halbjahr 2017 auf 50 Prozent im ersten Halbjahr 2018 an. Ihr Anteil an allen Beschäftigten blieb nahezu unverändert und lag im vergangenen Jahr bei 13,6 Prozent.

Betrachtet man die Verbreitung befristeter Beschäftigung nach Betriebsgrößen fällt auf, dass deren Anteil an der Gesamtbeschäftigung bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten binnen Jahresfrist von 41 auf 38 Prozent sank. Ein gegenläufiger Trend zeigt sich dagegen bei Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten, wo der Anteil befristet Beschäftigter von 59 auf 62 Prozent anstieg. Die Mehrzahl der befristeten Arbeitsverhältnisse wird hierzulande mit Sachgrund geschlossen. Allerdings sank ihr Anteil im Jahresvergleich 2017/2018 von 59 auf 54 Prozent. Im Gegenzug stieg die Zahl der sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse von 41 auf 46 Prozent an. Grund zum Jubeln besteht also nicht.