„Gute Arbeit – Gute Löhne“ muss Grundsatz bei öffentlicher Vergabe sein

Henning FoersterPressemeldungen

Zum heutigen Auftakt der Beratungen über ein neues Vergabegesetz und der Überweisung der Gesetzentwürfe der Linksfraktion sowie der Landesregierung erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Ziel des neuen Vergabegesetzes muss es sein, einen Mindestlohn zu verankern, um Armutslöhne zu bekämpfen und M-V aus der Abwärtsspirale herauszuholen. Die Kopplung an die untere Entgeltgruppe des Öffentlichen Dienstes würde einen Mindestlohn von derzeit 10,09 Euro bedeuten und wäre die richtige Antwort auf Dumpinglöhne.

Aber auch die Einhaltung von sozialen und ökologischen Kriterien muss endlich ausnahmslos gelten, anstatt immer den billigsten Bieter zu bevorzugen. Es ist inakzeptabel, dass tarifzahlende Unternehmen, die ihren Angestellten neben einem guten Lohn auch noch Top-Arbeitsbedingungen bieten, selbst für Nachwuchs sorgen und attraktive Ausbildungsplätze bereitstellen oder sich für eine gute Work-life-Balance ihrer Angestellten einsetzen, immer und immer wieder den Kürzeren bei öffentlichen Aufträgen ziehen. Gerade in diesem Punkt schafft der Gesetzentwurf der Landesregierung keine Verbesserungen. Das große Versprechen der Ministerpräsidentin, tarifzahlende Unternehmen besser zu stellen, wird sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erfüllen.

Es ist gut, dass die Schwellenwerte, die dazu geführt hätten, dass das ganze Gesetz und insbesondere auch der Mindestlohn nur für wenige Beschäftigte gegolten hätte, aufgrund des Drucks meiner Fraktion gestrichen wurden. Wir werden darauf achten, dass nicht wieder Ausnahmen durch die Hintertür in das Gesetz kommen. Der Mindestlohn muss für alle Aufträge gelten und zwar ab dem ersten Euro.“