Gerichtsentscheid zu „Nordkreuz“ kaum nachvollziehbar

Peter RitterPressemeldungen

Zur Entscheidung des Amtsgerichtes Bonn, der Ausschluss von vier Reservisten, die der rechtsextremen „Nordkreuz“-Gruppe angehören, sei nicht rechtskonform, erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

„Wenn die Mitgliedschaft in einer Vereinigung, deren Ziel es ist, politische Gegner zu ermorden und den demokratischen Rechtsstaat abzuschaffen nicht mehr ausreicht, um als Reservist einer Parlaments-Armee untragbar zu sein, dann frage ich mich, was den Bürger*innen noch alles zuzumuten ist. Die Begründung des Gerichts ist kaum nachvollziehbar und es stellt sich die Frage, was dann für einen Ausschluss notwendig ist. Müssen den mittlerweile nachweislichen Plänen von "Nordkreuz" und Co erst konkrete Taten folgen? Dem Versuch des Reservistenverbandes selbst für Klarheit zu sorgen und auch den Bemühungen im politischen Raum , Licht ins Dunkel dieses rechtsextremen Netzwerkes zu bringen und Nachahmer*innen zu vermeiden, ist mit diesem Gerichtsentscheid nicht geholfen.“