Bewegung bei Straßenausbaubeiträgen – Lösung muss her

Zur Überweisung des Antrages der Linksfraktion „Erhebung ungerechter Straßenausbaubeiträge stoppen“ erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jeannine Rösler:

„Die Beschwerden über zu entrichtende Straßenausbaubeiträge haben eine neue Dimension erreicht. Es grummelt bundesweit. Auch in M-V gibt es viele Bürgerinitiativen, eine Volksinitiative wurde gestartet. Auch die Stadtvertretung in der Landeshauptstadt fordert die Abschaffung der Ausbaubeiträge. Die Zeiten, in denen Straßen als individueller Vorteil der Anlieger galten, sind lange vorbei. Eine bessere Straße heißt auch mehr Verkehr und damit mehr Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner. Und dafür müssen sie auch noch kräftig zahlen, teilweise horrende Summen.

Wir müssen uns allerdings vor scheinbar einfachen Lösungen hüten, diese gibt es nicht. Die AfD fordert, im Kommunalabgabengesetz aus dem Soll ein Kann zu machen. Damit würde der Schwarze Peter lediglich an die Kommunen weitergereicht, und die Ungerechtigkeit würde sogar zunehmen. Reiche Kommunen könnten verzichten, während arme an Beiträgen nicht vorbeikämen.

Die Straßenausbaubeiträge zu deckeln oder abzuschaffen wäre wirklich bürgerfreundlich. Das setzt aber voraus, dass Kommunen die Einnahmeausfälle vom  Land ersetzt bekommen oder endlich die kommunale Finanzausstattung so verbessert wird, dass Straßenausbau keine zusätzlichen Haushaltslöcher reißt.

Unser Ziel ist es, die Belastung bei Straßenbaumaßnahmen deutlich zu mindern – für Kommunen sowie für Anwohnerinnen und Anwohner. Ein Leitfaden für Gemeindestraßen soll Orientierung für notwendige und sinnvolle Ausbaustandards geben. Fraglich ist beispielsweise, ob in jedem Fall ein umfänglicher Ausbau nötig ist oder besonders teure Materialien verwendet werden sollen. Kostensenkende Aspekte müssen eine größere Rolle spielen.

Oft sind Betroffene völlig überrumpelt von den Kosten, die auf sie zukommen. Wir wollen Beteiligung von Anfang an – und die Einwohner nicht  mit der fertigen Vorentwurfs- oder Entwurfsplanung konfrontieren. Erforderlich sind Verfahrenshinweise, die Mitwirkung und Information garantieren, landesweit.“