365 € für ein Jahr NVS - Wir sagen ja, stellen aber Fragen

SchwerinStadtfraktionStefan SchmidtPressemeldungen

Die Stadtfraktion DIE LINKE. begrüßt ausdrücklich den Vorstoß des NVS-Geschäftsführers zur Einführung einer Jahreskarte nach dem Wiener Modell für 1€ pro Tag. Ein solches Jahresticket macht den Nahverkehr für viele Schweriner deutlich attraktiver und ist ein wichtiger Schritt für die Bewältigung aktueller Probleme, nicht nur in Fragen des Klimaschutzes sondern auch bei der zukunftsfähigen Umstrukturierung von Individualverkehr und öffentlichem Personennahverkehr und damit der Vermeidung von Staus und Verkehrsbehinderungen.

Allerdings sind aus unserer Sicht hier noch einige zentrale Fragen zu klären, wie beispielsweise, inwieweit eine monatliche Zahlungsweise (ähnlich dem bisherigen Abo-Ticket) angeboten werden kann und auch eine Ermäßigung insbesondere Für Schüler und Auszubildende, wie sie im bisherigen Tarifmodell üblich ist, wäre aus unserer Sicht wünschenswert, erklärt Stadtvertreter Stefan Schmidt.

Dies würde für diesen Personenkreis einen Jahreskartenpreis von ca. 275€ (75% von 365€) bedeuten und damit auch ermöglichen, dass dieser Tarif durch Landeszuschüsse weiterhin gestützt wird. Ein solcher Tarif wäre auch eine gute Lösung für den von uns beantragten Sozialtarif für Empfänger von Bildungs- und Teilhabeleistungen, der von der Stadtvertretung beschlossen wurde, jedoch Dank der Beanstandungen von Oberbürgermeister Badenschier derzeit nicht eingeführt wird. Mit monatlich knapp 23€ wäre er aus unserer Sicht ausreichend dicht an dem beantragten Tarif von 21,30€ und damit für viele Betroffene eine enorme Erleichterung. Wir sind optimistisch, dass eine solche Tarifumstellung, ähnlich wie in Wien, wo Skeptiker einen Umsatzeinbruch von 30 Millionen € prognostizierten und schon im ersten Einführungsjahr ein Umsatzzuwachs in selber Höhe zu verzeichnen war, auch in Schwerin den Nahverkehr auf eine sehr gute und stabile finanzielle Basis stellen kann und ausreichend neue Nutzer gefunden werden können, damit die für den Notfall angedachte Stützung durch Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung nicht erforderlich sein wird.