Neues Landeswasserrecht: Trink- und Grundwasserschutz, Klima- und Moorschutz
Zur ersten Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Landeswasserrechts erklärt der umwelt- und klimaschutzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Daniel Seiffert:
„Heute sind wir einen riesigen Schritt hin zu einem modernen Wasser- und Küstenschutz gegangen. Sauberes Trinkwasser, gesunde Gewässer, der Schutz unserer Moore und angepasster Küstenschutz sind keine Selbstverständlichkeiten, sondern das Ergebnis verantwortungsvollen und konsequenten Handelns.
Mit der Reform wird der Schutz des Wassers auf den Stand der Zeit gebracht – so wie wir es verabredet haben. Die Sicherung der Trinkwasserversorgung steht im Mittelpunkt, der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung wird gesetzlich gestärkt. Neue Regelungen zur Bewirtschaftung des Grundwassers sorgen dafür, dass diese lebenswichtige Ressource auch für künftige Generationenverfügbar bleibt. Eine zentrale Maßnahme ist die stärkere Begrenzung und Kontrolle von Grund- und Oberflächenwasserentnahmen – gerade in besonders geschützten Gebieten.
Die Reform trägt den sich verschärfenden klimatischen Bedingungen Rechnung: Dürreperioden, Starkregen und steigende Meeresspiegel erfordern ein Umdenken. Mit erweiterten Vorgaben zum Wasserrückhalt in der Fläche, zur Gewässerpflege und zur Entwicklung naturnaher Wasserlandschaften wird ein wichtiger Beitrag zum Hochwasserschutz, zur Dürreprävention und damit auch zum Klimaschutz geleistet. Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist es entscheidend, das Wasser möglichst lange in der Landschaft zu halten.
Ein zentrales Anliegen ist auch der Moorschutz. Moore speichern Wasser, verhindern Überschwemmungen und sind gleichzeitig herausragende CO₂-Speicher. Bestehende Privilegien bei der Wasserentnahme in der Landwirtschaft, die noch aus DDR-Zeiten stammen, werden beseitigt und so die Grundlage für eine gerechte und nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser geschaffen.
Ein weiteres Kernstück der Novelle ist die Neuordnung der Regelungen zum Küsten- und Hochwasserschutz. Das Land schützt die im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiche und bekennt sich durch den Gesetzentwurf ausdrücklich zu seiner Verantwortung. Uns geht es um elementare Sachwerte und in letzter Konsequenz auch um viele Menschenleben.
Die Wasserstrategie, die nun mit einem modernen Wasserrecht flankiert wird, ist ein entscheidender Schritt für den Schutz unserer Umwelt, unserer Gesundheit und für die Widerstandsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns gegenüber der Klimakrise. Ich freue mich auf die sicherlich intensiven Ausschussberatungen zu diesem großen Reformvorhaben.“
Hintergrund. Das Landeswasserrecht von 1992 war in wesentlichen Teilen veraltet. Die neue Gesetzesfassung passt die landesrechtlichen Vorschriften an das aktuelle Bundeswasserhaushaltsgesetz an und nutzt die Gestaltungsspielräume konsequent für höhere Umwelt- und Gewässerschutzstandards. Auch der Vollzug wird effizienter gestaltet, unter anderem durch Entbürokratisierung und klare Zuständigkeiten. Der Gesetzentwurf wird begleitet von einer neuen Trinkwasserkonzeption.
