Hände weg vom Tariftreuegesetz – Verordnung zügig und handhabbar auf den Weg bringen

Zu Meldungen, wonach das Tariftreue- und Vergabegesetz wirkungslos sei und abgeschafft werden müsse, erklärt der wirtschafts-, gewerkschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz haben wir die Weichen dafür gestellt, dass nur noch solche Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, die bei der Auftragsdurchführung ihren Beschäftigten mindestens die Löhne und Arbeitsbedingungen garantieren, die in einem repräsentativen oder Branchentarifvertrag festgeschrieben sind. Mecklenburg-Vorpommern folgt damit einem bundesweiten Trend, wonach immer mehr Bundesländer umfassende Tariftreuevorgaben in ihre Vergabegesetze aufnehmen. Hintergrund für diese Entscheidung war eine veränderte Rechtslage in Europa, die erlaubt, Beschränkungen früherer Vergabegesetze zu überwinden und für öffentliche Aufträge die Einhaltung tarifvertraglicher Standards zu fordern. Damit kann die öffentliche Hand einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und Stärkung der Tarifbindung leisten.

Dieser Schritt war insbesondere im Niedriglohnland Mecklenburg-Vorpommern richtig. Entscheidend für den Erfolg des Gesetzes ist allerdings, dass es gelingt, ein effizientes Umsetzungsverfahren zu entwickeln, womit Unternehmen und Vergabestellen die Vorgaben transparent und anwendungssicher umsetzen können. Darauf hatten die Gewerkschaften bereits in der Anhörung zum Gesetzentwurf deutlich hingewiesen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die bislang leider noch fehlende Verordnung zu den Mindestarbeitsbedingungen. Bis diese greift, gilt jenseits des ÖPNV die Lohnuntergrenze von 13,50 Euro, für die sich insbesondere die Linksfraktion und der DGB im Prozess der Erarbeitung des Gesetzes stark gemacht haben. Mehr Tempo bei der Erarbeitung und Umsetzung der notwendigen Regelungen ist wünschenswert, ich werde diesbezüglich auch noch einmal auf das Wirtschaftsministerium zugehen.

Die Forderung nach dem Einstampfen des Gesetzes ist jedoch absurd. Wie notwendig derartige Regelungen sind, zeigt ein nüchterner Blick auf die Zahlen. Mit 35 646 Euro brutto im Jahr erhielten die Beschäftigten hierzulande zuletzt lediglich 84,4 Prozent des Bundesdurchschnitts von 42 213 Euro. Das war der letzte Platz im Vergleich der Bundesländer. Ein wesentlicher Grund liegt in der weiter erodierenden Tarifbindung. Zuletzt wurden nach Angaben des DGB Nord nur noch 40 Prozent der Beschäftigten durch Tarifverträge geschützt. Die Unternehmensverbände müssen sich fragen lassen, wo ihr im Zukunftsbündnis fest zugesagter Beitrag zur Steigerung der Tarifbindung im Land bleibt. Ich habe diesbezüglich bislang keine Aktivitäten feststellen können. Deshalb gilt es jetzt, in die Umsetzung zu kommen, statt den Abgesang auf das Tariftreue- und Vergabegesetz zu intonieren.“